Rechtsschutz Unterschwellenbereich
Der Rechtsschutz im Unterschwellenbereich gehört zu einem der umstrittensten Bereiche, wenn es um das Vergaberecht geht. Denn von den Vergabekammern und -senaten gibt es den Rechtsschutz erst ab dem Überschreiten der Schwellenwerte, darunter sind sie nicht zuständig. Allerdings nimmt der Rechtsschutz im Unterschwellenbereich immer mehr zu, was aus den Entscheidungen der Landgerichte aus diesem Bereich zu sehen ist. Es ist auch zu betonen, dass der Gesetzgeber gar nicht die Absicht hatte, einen solchen Rechtsschutz zuzulassen, sodass die Zuständigkeit der Vergabesenate und der Vergabekammern auf den Oberschwellenbereich beschränkt wurde. Rechtsschutz Unterschwellenbereich Umso früher Sie einen Rechtsschutz abschließen, desto schneller vergeht die … Rechtsschutz Unterschwellenbereich weiterlesen
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